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   OLG Rostock, 04.02.2002 - 7 W 100/01   

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https://dejure.org/2002,14908
OLG Rostock, 04.02.2002 - 7 W 100/01 (https://dejure.org/2002,14908)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.02.2002 - 7 W 100/01 (https://dejure.org/2002,14908)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 7 W 100/01 (https://dejure.org/2002,14908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde eines Sachverständigen; Verpflichtung eines Sachverständigen zur Beauftragung externer Hilfskräfte oder Unternehmer; Haftung des Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beauftragung externer Hilfskräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 757
  • BauR 2005, 910 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 23 W 47/96

    Muß Gerichtsgutachter Bauteilöffnungen selbst beseitigen?

    Auszug aus OLG Rostock, 04.02.2002 - 7 W 100/01
    Unter Berufung auf OLG Düsseldorf, BauR 1997, 697, hat es zur Begründung ausgeführt, dass der Sachverständige dafür zu sorgen habe, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Erledigung seines Gutachtenauftrages geschaffen würden und keine schädlichen Folgen seiner Tätigkeit zurückblieben Dabei würden dem Sachverständigen auch keine über den normalen Umfang der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Berufspflichten hinausgehenden Haftungsfolgen aufgebürdet.

    Auch das OLG Celle (BauR 1998, 1281.) und das OLG Düsseldorf (BauR 1997, 697) gehen von einer umfassenden Weisungsbefugnis des Gerichts gegenüber dem Sachverständigen aus, der prozessual nur weisungsgebundener Gehilfe sei.

    Nachdem auch das OLG Düsseldorf (BauR 1997, 697, 698) zutreffend davon ausgeht, dass der Antragsteller des Beweisverfahrens die Kosten für die Beseitigung der anlässlich der Untersuchungen des Sachverständigen angerichteten Schäden zu tragen hat, erscheint es zur Vermeidung der mit einer klageweisen Geltendmachung dieses Anspruches verbundenen erheblichen Risiken sachgerecht, die Schaffung der Voraussetzungen für eine Gutachtenerstattung dem Antragsteller direkt aufzugeben.

  • OLG Brandenburg, 09.08.1995 - 8 W 125/95

    Wie müssen Gericht und Sachverständiger zusammenarbeiten?

    Auszug aus OLG Rostock, 04.02.2002 - 7 W 100/01
    Insoweit hat sich das OLG Frankfurt mit Randbemerkungen einer Entscheidung des OLG Brandenburg (BauR 1996, 432, 435) auseinandergesetzt, dass es aus Rechtsgründen für bedenklich hält, den Sachverständigen für verpflichtet zu halten, die für die sach- und fachgerechte Ausführung von erforderlichen Bauarbeiten notwendigen Werkverträge abzuschließen und ihm die Haftungsfolgen solchen Vorgehens aufzuerlegen.
  • OLG Celle, 30.10.1997 - 4 U 197/95
    Auszug aus OLG Rostock, 04.02.2002 - 7 W 100/01
    Auch das OLG Celle (BauR 1998, 1281.) und das OLG Düsseldorf (BauR 1997, 697) gehen von einer umfassenden Weisungsbefugnis des Gerichts gegenüber dem Sachverständigen aus, der prozessual nur weisungsgebundener Gehilfe sei.
  • OLG Frankfurt, 26.02.1998 - 18 U 50/95

    Muß Gerichtssachverständiger in eigener Verantwortung tätig werden?

    Auszug aus OLG Rostock, 04.02.2002 - 7 W 100/01
    Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 26.02.1998 (NJW 1998, 2834 = BauR 98, 1052 ) einem von ihm beauftragten Sachverständigen gem. § 404 a Abs. 1 ZPO die Weisung erteilt, die von ihm zur Erstattung seines Gutachtens für erforderlich gehaltenen Bauteilöffnungen auf eigene Verantwortung vorzunehmen, wobei es ihm überlassen bleibe, ob er persönlich tätig werde oder Hilfskräfte einschalte.
  • BGH, 23.09.2020 - IV ZR 88/19

    Kann ein Sachverständiger zur Bauteilöffnung gezwungen werden?

    bb) Ob dieses grundsätzliche Weisungsrecht des Gerichts danach auch die Befugnis umfasst, einen Sachverständigen speziell zur Vornahme einer Bauteilöffnung anzuweisen, soweit diese für die Begutachtung erforderlich ist (bejahend z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2018 - 19 W 41/17, juris Rn. 4; OLG Celle BauR 2005, 1358 [juris Rn. 18, 28]; OLG Frankfurt NJW 1998, 2834 [juris Rn. 5 f.]; Keldungs, Jahrbuch Baurecht 2009, 217, 228; Kern, BauR 2014, 603, 613 f.; Stein/Jonas/Berger, ZPO 23. Aufl. § 404a Rn. 14; verneinend z.B. OLG Schleswig ZfBR 2018, 364 Rn. 25; OLG Frankfurt DS 2018, 215 Rn. 7; Beschluss vom 13. November 2003 - 15 W 87/03, juris Rn. 15; OLG Rostock BauR 2003, 757 [juris Rn. 6]; Kamphausen, BauR 2003, 757, 760), kann im Streitfall allerdings offenbleiben.
  • OLG Celle, 31.01.2019 - 8 U 180/18

    Rechtstellung des gerichtlich bestellten Bausachverständigen; Pflicht zur

    Im Falle der Beauftragung eines Handwerksbetriebes würde dem Sachverständigen zudem dessen Insolvenzrisiko aufgebürdet, was nicht sachgerecht wäre (vgl. OLG Rostock BauR 2003, 757).
  • OLG Schleswig, 14.12.2017 - 16 W 152/17

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anordnungsbefugnis des Gerichtes gegenüber dem

    Zwar ist in der Rechtsprechung die Beschwerde einer Partei gegen die Zurückweisung ihres Gesuchs auf Erteilung von Weisungen bisweilen als statthaft erachtet worden, weil die Ablehnung der Anweisung zur Bauteilöffnung die Zurückweisung eines Gesuchs nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO darstelle (OLG Celle, BauR 2017, 918, Rn. 5 Juris; Thüringer OLG, ZfIR 253, Rn. 6 Juris; OLG Rostock, BauR 2003, 757, Rn. 6 Juris); dies überzeugt den Senat jedoch nicht.

    Ein gerichtliches Weisungsrecht sei hieran gemessen nicht verhältnismäßig (vgl. u. a. OLG Bamberg, BauR 2002, 829 OLG Rostock, BauR 2003, 757, Rn. 9ff. Juris, Kamphausen, BauR 2003, 759).

  • OLG Schleswig, 24.11.2017 - 1 U 49/15

    Sachverständigenbeweis im Bauprozess: Gerichtliche Anweisung des Sachverständigen

    Denn der Sachverständige schuldet die Beurteilung von Sachverhalten, nicht aber handwerkliche Tätigkeiten, und muss daher die Haftungsrisiken für solche Tätigkeiten nicht übernehmen (OLG Rostock, Beschluss vom 04.02.2002, 7 W 100/01, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.11.2003, 15 W 87/03, juris).
  • OLG Celle, 08.02.2005 - 7 W 147/04

    Zulässigkeit einer Weisung des Gerichts gegenüber einem Bausachverständigen;

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, das Gericht sei grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sachverständigen gegen seinen Willen anzuweisen, die zur Herstellung von Bauteilöffnungen erforderlichen Werkverträge abzuschließen (vgl. OLG Bamberg Baurecht 2002, 829 f.; OLG Rostock Baurecht 2003, 757 ff.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 91).
  • OLG Hamm, 18.10.2005 - 26 U 16/04

    Darf Gericht Vorbereitungsarbeiten für Begutachtung anweisen?

    Der Senat schließt sich der in der neueren Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, die derartige Anweisungen für unzulässig hält (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2004, S. 145 ff.; OLG Rostock BauR 2003, S. 757; OLG Bamberg BauR 2002, S. 829 f.; Werner / Pastor, Der Bauprozess, 10. Auflage, Rdn. 91).
  • OLG Oldenburg, 21.11.2013 - 3 W 30/13

    Gerichtsgutachter muss Bauteilöffnungen nicht in eigener Verantwortung

    Der Beschwerdeführer war also nicht gehalten, erst die Festsetzung von Ordnungsmitteln wegen der Verweigerung der Gutachtenerstattung nach § 409 Abs. 1 ZPO abzuwarten (i. E. ebenso OLG Rostock, BauR 2003 S. 757).

    Dabei kann offen bleiben, welcher Auffassung zu der Frage, ob einem Sachverständigen die bindende Weisung erteilt werden kann, Bauteilöffnungen vorzunehmen, der Vorzug zu geben ist (bejahend: OLG Celle, BauR 1998 S. 1281; OLG Düsseldorf BauR 1997, S. 697; OLG Frankfurt BauR 1998 S. 1052; OLG Stuttgart, OLGR 2006 S. 769; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997 S. 1360; Thüringer Oberlandesgericht, ZfIR 2007 S. 253; OLG Celle Baurecht 2005 S. 1358; Liebheit, BauR 1998 S. 1510 und 1790; verneinend: OLG Brandenburg, BauR 1996 S. 432; OLG Hamm, IBR 2007 S. 160; QLG Frankfurt OLGR 2004 S. 145; OLG Rostock, BauR 2003 S. 757; OLG Bamberg, BauR 2002 S. 829; LG Limburg, 2 0 170/06; LG Saarbrücken 15 OH 41/11; LG Kiel 9 OH 49/07; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 91; Dötsch, NZBau 2008 S. 217; Motzke, BauR 2013 S. 304 ff).

  • OLG Jena, 18.10.2006 - 7 W 302/06

    Muss der Sachverständige auf Weisung auch Bauteile öffnen?

    Sachgerecht sei es deshalb, dem Antragsteller direkt aufzugeben, die Voraussetzungen für eine Gutachtenerstattung zu schaffen (OLG Bamberg, Baurecht 2002, 829 ; OLG Rostock, Baurecht 2003, 757; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdnr. 91).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 13 U 1/05

    VOB-Vertrag: Untersuchungsmethode zur Feststellung eines schalltechnischen

    Ferner war es ihre Sache, für die zur sachverständigen Begutachtung erforderlichen Voraussetzungen auf ihre Kosten zu sorgen, namentlich Bauwerksöffnungen - gegebenenfalls nach Anweisung des Sachverständigen - selbst vorzunehmen oder durch einen von ihnen zu beauftragenden Fachmann vornehmen zu lassen (vgl. OLG Brandenburg, 8. Zivilsenat, BauR 1996, 432 ff; OLGR Rostock 2002, 258 ff).
  • OLG Naumburg, 05.11.2019 - 12 W 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen fehlende Anweisung des Gerichts im selbständigen

    Dabei wird einerseits ohne jegliche Begründung von der Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde ausgegangen (z. B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2018, 19 W 41/17; OLG Celle, Beschluss vom 1. Dezember 2016, 5 W 49/19; OLG Rostock, Beschluss vom 4. Februar 2002, 7 W 100/01; sämtlich zitiert nach Juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Januar 2002, 4 W 129/01, zitiert nach Beckonline), andererseits die sofortige Beschwerde ohne weitere Begründung für zulässig erachtet, weil die Ablehnung der Anweisung zur Bauteilöffnung die Zurückweisung eines Gesuches darstelle (z. B. OLG Jena, Beschluss vom 18. Oktober 2006, 7 W 302/06, zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 12.03.2001 - 7 AR 42/01

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Anforderungen an die

  • LG Saarbrücken, 05.04.2013 - 15 OH 41/11

    Sachverständigengutachten: Befugnis des Gerichts zur Aufgabe von Bauteilöffnungen

  • LG Schwerin, 04.10.2004 - 1 O 609/98

    Sachverständiger muss keine externen Hilfskräfte beauftragen!

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